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Informationen zu SEPA
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu SEPA aus dem (nicht
nur) technischen Blickwinkel des Lastschrifteinzugs, die sich aus
unserer eigenen Erfahrung ergeben haben und die Ihnen hoffentlich
wertvolle Hinweise zur Umstellung liefern. Bei evtl. weiteren Fragen
stehen wir Ihnen natürlich gerne per
E-Mail
zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Alle Informationen beruhen auf unseren
eigenen Kenntnissen; sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt; wir können jedoch (auch aufgrund von
Änderungen über die Zeit) keine Gewähr für
die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen!
Inhalt:
Die "Kurzkurzversion" ist eigentlich ganz simpel: Statt der Kontonummer
wird im Zahlungsverkehr (Überweisungen/Lastschriften) künftig die
sog. "IBAN" verwendet ("International Bank Account Number"), und statt der
Bankleitzahl der sog. "BIC" ("Bank Identifier Code"). Diese Angaben stehen
bereits seit längerer Zeit auf jedem Kontoauszug.
Es handelt sich dabei um eine europaweite Vereinheitlichung von Kontonummern
und Bankleitzahlen. Der Vorteil dabei ist, dass Überweisungen und
Lastschriften künftig stets gleich funktionieren, egal, ob es sich
um innerdeutsche oder europäische Zahlungen handelt (und man braucht
sich nicht mehr um irgendwelche "Routing Codes", "Clearing Numbers" oder
"Sort Codes" kümmern – IBAN und BIC genügen).
Bezüglich Überweisungen kennen wir das seit einigen Jahren
bereits von der "EU-Standardüberweisung"; absolut neu in der
Geschichte des Zahlungsverkehrs ist jedoch, dass man nun Lastschriften
von ausländischen Kunden/Konten genauso simpel einziehen kann wie
von deutschen!
An SEPA nehmen nicht nur EURO- bzw. EU-Länder teil, sondern z.B.
auch Großbritannien (kein EURO-Land) oder die Schweiz (kein EU-Land).
Und schließlich entfallen mit SEPA-Aufträgen i.d.R. auch
jegliche "Auslandsgebühren" – wer bisher viele Auslandsaufträge
eingereicht hat, wird eine spürbare Entlastung bei seinem
Kontoführungsentgelt bemerken.
Es ist schon da! Seit November 2010 ist SEPA EU-weit möglich;
Nicht-EU- bzw. Nicht-EURO-Länder haben für die vollständige
Unterstützung noch bis November 2014 Zeit. Ob eine Bank in einem
solchen Land bereits "SEPA-fähig" ist, können Sie z.B. mit
unserer BIC-Prüfung testen.
Nach unseren aktuellen Informationen soll der bisherige nationale
Zahlungsverkehr (mit Bankleitzahl, Kontonummer, DTAUS-Dateien etc.)
zum 31.12.2012 eingestellt werden. Wir vermuten aufgrund unserer
langjährigen Erfahrungen mit derlei Terminen allerdings, dass
dieser Termin noch (mehrfach?) nach hinten verschoben werden wird.
Momentan befinden wir uns also in einer Phase, in der beide Verfahren
parallel nebeneinander verwendet werden können. Dies sollte man
nutzen, um parallel zu bestehenden Infrastrukturen bereits die
nötigen SEPA-Mechanismen aufzubauen, damit keine "harte"
Umstellung an einem bestimmten Tag nötig wird (die nach
unseren Erfahrungen ohnehin meist nicht auf Anhieb funktioniert).
Wir haben von der ersten Anfrage bei den Banken bis zu einer
funktionierenden SEPA-Infrastruktur fast ein halbes Jahr
benötigt! Es ist also nie zu früh, sich darüber
Gedanken zu machen.
Die (für einen Lastschrifteinreicher) wichtigsten Unterschiede
sind:
- SEPA-Lastschriften werden nicht mehr als DTAUS-, sondern als XML-
Dateien bei der Bank eingeliefert. Ihre Software, die bisher DTAUS-
Dateien erzeugt hat, muss daher künftig XML-Dateien erzeugen;
und Ihre Software, die bisher die DTAUS-Dateien zur Bank übertragen
hat, muss künftig die XML-Dateien zur Bank übertragen. Das
geht nicht bei allen Banken mit HBCI, so dass Sie bei Ihrer Bank
u.U. einen EBICS-Zugang einrichten (und EBICS-fähige Banksoftware
wie z.B. Windata Professional beschaffen) müssen. Falls
Sie schon einen EBICS-Zugang haben, muss dieser für die neuen
SEPA-Auftragsarten (CCT, CDD, SCT, SDD usw.) freigeschaltet werden.
- Die Fristen. Bisher liefern Sie DTAUS-Dateien "irgendwann" ein;
Ihre Bank bucht die Lastschriften "baldmöglichst" (z.B. noch
am selben Tag, wenn Sie vor 12 Uhr eingeliefert haben); Sie
erhalten die Summe nach zwei Bankarbeitstagen valutiert; und
beim Kunden wird die Lastschrift nach der "Banklaufzeit" (0 bis
2 Tage später) abgebucht.
Alles Schnee von gestern!
- Eine SEPA-Lastschrift findet an einem genau bestimmten
Buchungstag statt – an diesem Tag steht beim Kunden die Lastschrift
und bei Ihnen die Gutschrift im Kontoauszug. Dieses Datum müssen
Sie im Lastschriftauftrag festlegen und dem Kunden mindestens 14 Tage
vorher mitteilen (diese Frist kann allerdings einzelvertraglich
verkürzt werden und z.B. in der Rechnung angegeben werden:
"Rechnungsbetrag wird am XX.XX.XXXX von Ihrem Konto abgebucht").
- Als nächsten Schritt müssen Sie Ihre Aufträge
aufteilen nach einmaligen/erstmaligen/wiederholten/letzten Lastschriften
(also ob Sie von diesem Konto dieses Kunden erstmalig
abbuchen oder schon einmal abgebucht haben oder dies nie wieder tun
werden etc.). Für die ersten beiden Varianten gilt eine Einreichungsfrist
von fünf Bankarbeitstagen (Ihre Bank kann eine noch längere
Frist vorschreiben), für die letzten beiden eine Frist von zwei
Bankarbeitstagen (Ihre Bank kann eine längere Frist vorschreiben).
- Das bedeutet: Sie müssen sich künftig merken, von welchem
Konto welches Kunden Sie bereits abgebucht haben (zumindest wenn Sie
aus der verkürzten Frist bei wiederholten Lastschriften, z.B.
bei Abonnements, profitieren wollen und nicht alle Lastschriften
grundsätzlich als "einmalig" einliefern).
- Allzufrüh dürfen Sie aber auch wieder nicht einliefern:
Je nach Bank frühestens 14 oder 30 (diesmal Kalender-, nicht
Bankarbeits-!)Tage vor dem Buchungsdatum. Je nach Lage von Wochenenden
und Feiertagen kann das "Einlieferungszeitfenster" also verflixt
kurz sein!
- Der Einzug wird Ihnen, je nach Bank, i.d.R. erst nach fünf
Bankarbeitstagen valutiert (statt bisher zwei).
Wenn Ihnen also z.B. Ihre Bank für erst- oder einmalige Lastschriften
eine Einlieferung "sechs Bankarbeitstage vorher, bis 12 Uhr"
vorschreibt, Sie das Geld erst fünf Bankarbeitstage nach dem
Buchungsdatum valutiert bekommen und dann noch ein paar Wochenenden
und/oder Feiertage wie Weihnachten oder Ostern dazwischen liegen,
kann es von der Kundenbestellung (z.B. in Ihrem Online-Shop) bis
zur Valutierung auf Ihrem Konto fast drei Wochen dauern!
Sie sollten sich also fürs "SEPA-Zeitalter" frühzeitig
eine geeignete "Liquiditätsstrategie" einfallen lassen...
- Eine Einzugsermächtigung für SEPA heißt "Mandat".
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, bestehende
Einzugsermächtigungen automatisch in SEPA-Mandate überzuführen;
ein entsprechendes Gesetz wurde jedoch bislang von der Bundesregierung
nicht erlassen. Solange das nicht passiert (und niemand weiß
ob das überhaupt passiert!), können Sie
bestehende Einzugsermächtigungen nicht für SEPA
verwenden! Sie müssen also von allen Ihren Kunden (auch von
denen, wo Sie bereits abbuchen) ein neues "SEPA-Mandat" unterschreiben
lassen! (Hintergrund: Die "alte" Einzugsermächtigung hat lediglich
Sie beauftragt, Zahlungen einzuziehen; ein SEPA-Mandat beauftragt
jedoch gleichzeitig die Bank des Schuldners, Beträge von Ihnen
einziehen zu lassen, s.u.) Wie bisher will auch künftig niemand diese
Mandate sehen – außer natürlich bei Streitigkeiten...
Ja, nach aktueller Gesetzeslage müssen sich dann auch Telekom, GEZ
und andere "Große" neue SEPA-Mandate unterschreiben lassen!
Der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Im folgenden führen wir
auf, wie wir selbst vorgegangen sind – das muss natürlich nicht
100%ig für Ihr Unternehmen passen, aber Sie bekommen vielleicht ein
Gefühl dafür, wo Sie überall "hinlangen" müssen.
- Sie brauchen eine "Gläubiger-ID" von der
Bundesbank. Das ist eine eindeutige Identifikationsnummer,
die Sie bei jedem Lastschrifteinzug mitschicken müssen. Beantragen
Sie diese Nummer (kostenlos) am besten jetzt schon – das schadet
nichts, auch wenn Sie mit dem SEPA-Lastschrifteinzug erst später
beginnen. Die Gläubiger-ID muss sowohl schriftlich auf dem SEPA-Mandat
als auch als Datensatz in der XML-Datei enthalten sein.
- Passen Sie Ihre Kundendatenbanken an. Entweder Sie führen
zusätzliche Felder für IBAN und BIC ein, oder Sie erweitern
das Bankleitzahlfeld von 8 auf 11 Stellen und das Kontonummernfeld
von 10 auf 34 Stellen (deutsche IBAN sind zwar nur 22 Stellen
lang, aber man weiß ja nie, aus welchem Land man eines Tages
Kunden haben wird). Beachten Sie auch, daß in IBAN und BIC
neben Ziffern stets (Groß-)Buchstaben enthalten sind!
- Und weil wir gerade bei Ihrer Kundendatenbank sind: Legen Sie auch
gleich ein neues Feld "Datum des SEPA-Mandats" an. Sie müssen nämlich
bei jeder SEPA-Lastschrift mitschicken, wann der Kunde sein Mandat
(also die "SEPA-Einzugsermächtigung") unterschrieben hat.
- Wenn Sie von der kürzeren Einlieferungsfrist bei wiederholten
bzw. letzten Lastschriften profitieren wollen, legen Sie auch gleich
eine neue Datenbanktabelle an, in der Sie sich für jeden Kunden
merken, von welchem Konto (IBAN/BIC) Sie bereits abgebucht haben,
damit Sie in künftigen Lastschriften den Typ auf "wiederholt"
setzen können (bzw. bei Kontowechsel die alte IBAN mitschicken
können). Falls Sie KONTOPRUEF-OFFLINE
zum Erzeugen Ihrer SEPA-XML-Lastschriftdateien verwenden (ab Version 3.0
/ April 2011), brauchen Sie sich darum allerdings nicht zu
kümmern, da dies automatisch intern verwaltet wird.
- Formulieren Sie ab sofort alle Einzugsermächtigungen als
"Kombi-Mandat", also mit einer "nationalen" Einzugsermächtigung
für "gleich" und einem SEPA-Mandat für "später". Sie
brauchen dann, wenn Sie eines Tages auf SEPA-Lastschriften umstellen,
Ihre Kunden lediglich per Massendrucksache von der Umstellung
unterrichten (das gilt natürlich hauptsächlich
für regelmäße Zahlungen wie z.B. Abonnements).
Ein Muster für ein Kombi-Mandat finden Sie z.B.
hier. Solange Sie noch "national" abbuchen,
können Sie Bankleitzahl und Kontonummer aus der (deutschen)
IBAN entnehmen (BLZ = 5. bis 12. Ziffer der IBAN, Konto = 13. bis
22. Ziffer, BIC brauchen Sie nicht).
- Nachdem Sie ja ohnehin neue SEPA-Mandate von Ihren Kunden
anfordern müssen (s.o.), haben Sie IBAN und BIC ja mitgeteilt
bekommen. Falls die Bundesregierung doch noch die Überleitung
der "alten" Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate beschließen
sollte, können Sie IBAN und BIC aus BLZ und KTO auch mit den
einschlägigen KONTOPRUEF-Funktionen ermitteln (was allerdings
nur eine 99%ige "Trefferquote" ergibt, da einige Banken die IBAN
mit eigenartigen Spezialregeln bilden und in diesen Fällen mit
KONTOPRUEF eine zwar "optisch" gültige, aber keine funktionierende
IBAN dabei herauskommt).
- Wenn Sie KONTOPRUEF zur Prüfung Ihrer Kundenbankverbindungen
benutzen, müssen Sie irgendwann "TestBlzKto" auf "TestIbanBic"
umstellen. Während der Übergangszeit können Sie Ihren
Kunden auch beide Eingabevarianten (also BLZ/KTO und IBAN/BIC) anbieten.
- Bei jeder Lastschrift müssen Sie eine "Mandatsreferenz" angeben,
die mit der Referenz auf dem SEPA-Mandat korrespondiert. Bei wiederholten
Lastschriften (z.B. Abonnements) verwenden wir "K" und die Kundennummer
(also z.B. Mandatsreferenz "K1234" für Kunde 1234). Die Mandatsreferenz
muss dem Kunden vor der Lastschrift mitgeteilt werden (z.B. indem er
ein nur für ihn vorkonfiguriertes SEPA-Mandat unterschreibt, in dem
die Mandatsreferenz enthalten ist; oder die Mandatsreferenz wird erst
später, z.B. in der Rechnung, mitgeteilt, falls ein "neutrales"
SEPA-Mandatsformular verwendet wird).
- Während dieser ganzen technischen Umstellungen können
Sie schon einmal bei Ihrer Bank vorsprechen und sich nach der SEPA-
Einlieferung erkundigen. Mit EBICS geht das bei allen Banken (bei
der Ex-Dresdner-Bank aber erst nach Ostern 2011, weil dort die
EDV vorher erst noch auf die Commzerzbank umgestellt werden muss);
bei manchen auch mit HBCI. Sie werden einen Berg voll Formulare
zugeschickt bekommen, den Sie unterschreiben müssen; da sich
Ihr zuständiger Bankmensch mit dem ganzen Kram i.d.R. auch
nicht auskennt, korrigieren Sie ggf. die vorausgefüllten Felder,
unterschreiben Sie alles und schicken Sie die Unterlagen an Ihre
Bank zurück.
- Parallel dazu müssen Sie an zwei "Softwareschrauben" drehen: Die
Software, die bisher Ihre DTAUS-Dateien erzeugt hat, muss künftig
XML-Dateien erzeugen. Das können Sie auch selbst machen (siehe
Anhang 2 in den Datenformatspezifikationen);
ab Version 3.0 (erhältlich Anfang April 2011) kann auch
KONTOPRUEF-OFFLINE SEPA-XML-Dateien erzeugen (wie momentan die
DTAUS-Funktionen). Auch das Drama mit den erstmaligen/wiederholten
Lastschriften ("habe ich bei diesem Kunden schon einmal abgebucht,
und wenn ja, von welcher IBAN?") wird dann von KONTOPRUEF-OFFLINE
erledigt (mit Hilfe einer "Mini-Datenbank", in der die jeweils
letzte Lastschrift für jeden Kunden gespeichert wird).
Und dann brauchen Sie noch eine Banking-Software, die diese XML-Dateien
mit EBICS (oder ggf. HBCI, wenn Ihre Bank das unterstützt) zur
Bank überträgt. Wir verwenden dazu Windata Professional. Evtl. werden wir diese
Funktionalität auch in KONTOPRUEF-OFFLINE integrieren und/oder
als Dienstleistung über KONTOPRUEF-ONLINE anbieten –
je nach Nachfrage.
- Wenn Sie dann XML-Dateien erzeugen können, eine Software
zum Transfer haben und Ihre Bank Sie freigeschaltet hat, versuchen
Sie Ihre erste Testlastschrift am besten auf Ihr Privatkonto (und
nicht auf einen realen Kunden). Denn beim ersten Ausprobieren geht
immer irgendetwas schief: Entweder haben Sie die Fristen falsch
berechnet; Ihre Bank hat irgendwo vergessen, ein Häkchen zur
SEPA-Freischaltung zu setzen; in irgendwelchen Datenfeldern befinden
sich unzulässige Sonderzeichen; oder die XML-Datei an sich hat
einen falschen Aufbau... (letzteres können Sie übrigens
bei kurzen Dateien – bis 5 KB – mit dem kostenlosen
SEPA XML Checker prüfen).
- Und wenn schließlich alles funktioniert, schicken Sie Ihren
Kunden, die ein "Kombi-Mandat" (s.o.) unterschrieben haben, die
Mitteilung, dass Sie jetzt auf SEPA-Lastschrifteinzug umstellen.
Fertig! – Einfach, nicht wahr? :-)
Falls Sie Bedarf nach Dienstleistungen und/oder Software im
SEPA-Bereich haben, fragen
Sie uns – vielleicht können wir Ihnen weiterhelfen!
SEPA auf zahlungsverkehrsfragen.de
SEPA in der Wikipedia
SEPA bei der Deutschen Bundesbank
SEPA im eCommerce Leitfaden
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