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Informationen zu SEPA
Seit dem 1.8.2014* gibt es wirklich keine Kontonummern,
Bankleitzahlen und DTAUS-Dateien mehr! Nutzen Sie
Ihre letzte Chance – mit KONTOPRUEF!
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* Aufgrund dieses Beschlusses der EU-Kommission war es den Banken erlaubt
(jedoch nicht vorgeschrieben!), zwischen dem 1.2.2014 und dem 31.7.2014
weiterhin bestimmte "alte" Zahlungsaufträge anzunehmen. Die HypoVereinsbank hat
hierzu im Januar 2014 ein Merkblatt veröffentlicht. Wir gehen
davon aus, dass die dort gemachten Angaben auch für die (meisten) anderen
Banken galten.
Die SEPA-Umstellung in der Praxis
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu SEPA aus dem (nicht
nur) technischen Blickwinkel des Lastschrifteinzugs, die sich aus
unserer eigenen Erfahrung ergeben haben und die Ihnen hoffentlich
wertvolle Hinweise zur Umstellung liefern. Bei evtl. weiteren Fragen
stehen wir Ihnen natürlich gerne per
E-Mail
zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Alle Informationen beruhen auf unseren
eigenen Kenntnissen; sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt; wir können jedoch (auch aufgrund von
Änderungen über die Zeit) keine Gewähr für
die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen!
Inhalt:
Achtung, Satire!
Was 2014 in Stenkelfeld passieren wird und wie es
in Banken und
in Unternehmen dazu kam.
Die "Kurzkurzversion" ist eigentlich ganz simpel: Statt der Kontonummer
wird im Zahlungsverkehr (Überweisungen/Lastschriften) künftig die
sog. "IBAN" verwendet ("International Bank Account Number"), und statt der
Bankleitzahl der sog. "BIC" ("Bank Identifier Code"). Diese Angaben stehen
bereits seit längerer Zeit auf jedem Kontoauszug.
Es handelt sich dabei um eine europaweite Vereinheitlichung von Kontonummern
und Bankleitzahlen. Der Vorteil dabei ist, dass Überweisungen und
Lastschriften künftig stets gleich funktionieren, egal, ob es sich
um innerdeutsche oder europäische Zahlungen handelt (und man braucht
sich nicht mehr um irgendwelche "Routing Codes", "Clearing Numbers" oder
"Sort Codes" kümmern – IBAN und BIC genügen).
Bezüglich Überweisungen kennen wir das seit einigen Jahren
bereits von der "EU-Standardüberweisung"; absolut neu in der
Geschichte des Zahlungsverkehrs ist jedoch, dass man nun Lastschriften
von ausländischen Kunden/Konten genauso simpel einziehen kann wie
von deutschen! Das geht sowohl aktiv (z.B. wenn Sie als
deutscher Unternehmer Lastschriften von Ihren österreichischen
Kunden einziehen) als auch passiv (z.B. wenn Sie als deutscher
Urlauber Ihr französisches Ferienhaus per Lastschrift zahlen).
An SEPA nehmen nicht nur EURO- bzw. EU-Länder teil, sondern z.B.
auch Großbritannien (kein EURO-Land) oder die Schweiz (kein EU-Land).
Der SEPA-Zahlungsverkehr selbst findet jedoch stets in der EURO-Währung
statt.
Und schließlich entfallen mit SEPA-Aufträgen i.d.R. auch
jegliche "Auslandsgebühren" – wer bisher viele Auslandsaufträge
eingereicht hat, wird eine spürbare Entlastung bei seinem
Kontoführungsentgelt bemerken.
Generell kann eine IBAN bis zu 34 Zeichen lang sein (nur Großbuchstaben
und Ziffern). Am Anfang stehen stets ein zweistelliges Länderkürzel
("DE" für Deutschland, "AT" für Österreich usw.)
und eine zweistellige Prüfziffer. Was dahinter kommt, ist jedem Land
selbst überlassen; in Deutschland (und auch in Österreich) sind
das einfach die Bankleitzahl und die (in Deutschland zehnstellige)
Kontonummer (wobei die Kontonummer
ggf. links mit Nullen aufgefüllt wird; stellen Sie sich eine Kontonummer
einfach als eine ganz normale Zahl vor: es ist ja auch egal, ob ich Ihnen
10 EUR gebe oder 010 EUR oder 0000000010 EUR. Irgendwelche
Nicht-Ziffern wie Zwischenräume, Binde- oder Schrägstriche, die
manche Banken im Schriftverkehr gerne mal in ihre Kontonummern einsetzen,
sind dabei komplett wegzulassen).
Angenommen, wir wollen aus dem Konto "1-856" bei der BLZ 76010085 eine
IBAN konstruieren, dann füllen wir die Kontonummer (ohne Sonderzeichen)
erst einmal auf
zehn Stellen auf (das ergibt 0000001856) und schreiben alles hintereinander:
DExx760100850000001856 (wobei anstelle von "xx" natürlich die
korrekte Prüfziffer enthalten sein muss).
Umgekehrt geht das natürlich auch: Wenn Sie aus einer (deutschen!)
IBAN Kontonummer und Bankleitzahl ermitteln wollen, nehmen Sie einfach die
5.-12. Stelle der IBAN als Bankleitzahl und alles ab der 13. Stelle
als Kontonummer, wobei Sie hier führende Nullen weglassen können
(d.h. die obige IBAN ergibt einfach wieder Konto 1856).
IBAN werden oft (von links) in Vierergruppen
aufgeteilt, also z.B. "DE12 3456 7890 1234 5678 90". Dies dient jedoch
nur der besseren Lesbarkeit. In Datenbanken o.ä. sollten
Sie IBAN immer ohne jegliche Zwischenräume (und/oder andere
Sonderzeichen) speichern (und am besten auch gleich in Großbuchstaben;
dann ersparen Sie sich eine spätere Konvertierung).
Achtung: Dies ist eine rein syntaktische Beschreibung
des IBAN-Aufbaus! Es gibt etliche Fälle, bei denen man nicht
einfach die "gewöhnliche" Kontonummer (und ggf. Bankleitzahl) zur
Konstruktion der IBAN hernehmen darf; evtl. müssen erst noch
irgendwelche Ziffern angehängt oder ersetzt werden (siehe
weiter unten auf dieser Seite).
Der BIC ("Bank Identifier Code") ist im Prinzip so etwas wie die
"internationale Bankleitzahl" einer Bank. Statt wie bisher 8 Ziffern
für die Bankleitzahl wird eine 8- oder 11-stellige Buchstaben-/Ziffernkombination
verwendet (nicht "8- bis 11-stellig", wie man fälschlicherweise
oft lesen kann!). Die Postbank Nürnberg z.B. hat die Bankleitzahl 76010085 bzw. den BIC
PBNKDEFF760. Es gibt Tabellen, mit denen man das eine in das andere
"umrechnen" kann. Das ist ziemlich simpel (und kann natürlich auch
von KONTOPRUEF erledigt werden).
Nicht für alle BLZ gibt es einen BIC, und nicht für
alle BICs gibt es eine BLZ. Das betrifft aber nur sehr spezielle
Fälle, die man im normalen (deutschen) Geschäftsverkehr
vernachlässigen kann.
Ein BIC ist wie folgt aufgebaut:
- Vier Buchstaben, die jeweilige Bank (abgekürzt) angeben,
z.B. "PBNK" für die Postbank;
- zwei Buchstaben für das Land der jeweiligen Bank, z.B.
"DE" für Deutschland, "AT" für Österreich usw.;
- zwei Buchstaben für den Ort (der nicht notwendigerweise
mit der kontoführenden Filiale übereinstimmen muss; oft
wird hier die bundesweite Hauptstelle eingesetzt), z.B. "FF" für
Frankfurt;
- und schließlich entweder nichts oder "XXX" (was gleichbedeutend
ist), falls keine weitere Unterteilung vorgenommen wird; oder eine
dreistellige Buchstaben-/Ziffernkombination, die eine bestimmte
Filiale angibt (z.B. "760" für die Postbank Nürnberg).
PBNKDEFF760 (es werden nur Großbuchstaben verwendet!)
wäre demnach der spezielle BIC der Postbank-Filiale
Nürnberg; da die Postbank jedoch ihre Filialen auch rein anhand
der Kontonummer unterscheiden kann, wird hier die Filiale im Geschäftsverkehr
oft auch einfach weggelassen, wodurch sich der verkürzte BIC PBNKDEFF
ergibt (oder eben auch PBNKDEFFXXX).
Wichtig: Bei weggelassener Filiale ist es völlig
gleichwertig, ob Sie das XXX an den BIC anhängen oder nicht!
Rechnen Sie also in BIC-Tabellen sowohl mit der einen als auch der
anderen Version bzw. probieren Sie bei BIC-Tests ebenfalls immer
beide Versionen! In den verschiedenen Banking-Programmen
und -Systemen werden beide Varianten kunterbunt durcheinander
verwendet, so dass man nie sicher sein kann, welche Version gerade
zur Anwendung kommt. Seien Sie also fehlertolerant!
Voraussichtlich kann der BIC ab dem 1. Februar 2014
im innerdeutschen Zahlungsverkehr und ab dem 1. Februar 2016
auch im ausländischen Zahlungsverkehr weggelassen werden. Falls
man das tut, gibt es aber einige ungeklärte Fallstricke, so dass
ich Ihnen raten würde, bis auf weiteres den BIC zu verwenden. Falls
Sie Ihren innerdeutschen Kunden die BIC-Eingabe nicht zumuten wollen,
kann KONTOPRUEF den BIC aus der IBAN ermitteln, so dass Sie
ihn z.B. in Ihrer Kundendatenbank speichern können (das kann
man auch schon vor dem 1. Februar 2014 so regeln; die
Postbank tut dies z.b. im SEPA-Überweisungsformular ihres
Online-Bankings).
Gelegentlich werden auch BICs zur besseren Lesbarkeit mit
Zwischenräumen "aufgelockert". In Datenbanken o.ä. sollten
Sie BICs allerdings lieber stets ohne jegliche Zwischenräume (und/oder andere
Sonderzeichen) speichern (und am besten auch gleich in Großbuchstaben;
dann ersparen Sie sich eine spätere Konvertierung).
Wie komme ich an IBAN und BIC für mein eigenes Konto?
IBAN und BIC für Ihr eigenes Konto können Sie seit geraumer
Zeit Ihren eigenen Kontoauszügen entnehmen (oder, wie im
nächsten Abschnitt beschrieben, notfalls genauso wie für
fremde Konten ermitteln).
Der sicherste und beste Weg ist: Sie fragen einfach den Kontoinhaber. Oder
wenn Sie Rechnungen bezahlen müssen, sind neben der deutschen Bankverbindung
immer öfter bereits IBAN und BIC auf der Rechnung vorgedruckt.
Anders sieht es aus, wenn Sie als Unternehmer eine große
Kundendatenbank haben und jeden Monat tausend Lastschriften an Ihre
Bank einliefern. Dann möchten Sie natürlich Ihre Datenbank
möglichst automatisch umstellen. Das geht zwar, hat aber einige
Tücken:
- im Prinzip können Sie, wie oben beschrieben, "DE", die zweistellige
Prüfziffer, die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer
einfach hintereinander hinschreiben. Sie müssen lediglich die Prüfziffer
korrekt ermitteln, wofür es im Internet zahlreiche "IBAN-Rechner"
gibt (und natürlich können Sie das auch mit KONTOPRUEF tun).
Dazu ermitteln Sie aus der Bankleitzahl den BIC (gerne auch mit KONTOPRUEF),
und das wäre im Prinzip auch schon alles, wenn es nicht...
- ...das Elend mit den Unterkonten gäbe. Manche Banken bieten ihren
Kunden an, unter einer "Stammnummer" (was oft die Kundennummer ist) mehrere
Konten zu führen (z.B. ein Privatkonto, ein Geschäftskonto, eines
für Mieteinnahmen o.ä.). Meistens werden diese "Unterkonten" einfach
an die Kontonummer (samt Prüfziffer) angehängt: so könnte
z.B. ein Kontoinhaber mit der Kundennummer 123456 die Konten 123456600,
123456601, 123456602 usw. haben (123456=Kundenstammnummer, 6=Prüfziffer,
00/01/02...=Unterkontonummer). So weit, so gut. Das Drama nimmt erst dann
seinen Lauf, wenn der Kontoinhaber diese ganzen Unterkonten nicht braucht
– denn dann führt er nur ein einziges Konto (das bankintern
als Unterkonto 00 geführt wird) – und kann die Unterkontonummer
im Zahlungsverkehr auch weglassen! Das wäre alleine auch noch
nicht so schlimm, aber die IBAN muss aus der vollständigen
Kontonummer (inkl. Unterkonto) gebildet werden!
- Das stellt Sie vor folgendes Problem: Besteht die Kontonummer 1234566...
- ...aus der Kundennummer 1234, der Prüfziffer 5 und dem Unterkonto 66...
- ...oder aus der Kundennummer 123456, der Prüfziffer 6 und dem
(weggelassenen) Unterkonto 00?
Beide Kontonummern (also 12345666 und 123456600) werden Ihnen
von jeder Kontonummernprüfungssoftware als OK gemeldet, was auch
korrekt ist, da das Unterkonto 00 ja offiziell weggelassen werden darf.
Im ersten Fall erhalten Sie jedoch (beispielsweise mit der BLZ 76070012)
die IBAN DE74760700120001234566, im zweiten Fall die IBAN DE58760700120123456600.
Welche ist nun richtig?
Die richtige Lösung ist: der zweite Fall ist korrekt (also mit
angehängter 00). Das ist jedoch gar nicht so einfach zu ermitteln,
denn um das herauszufinden, muss man in der Bankleitzahlentabelle das
jeweilige Prüfverfahren für diese Bankleitzahl herausfinden,
in den über 130 verschiedenen Prüfzifferverfahren
nachsehen, ob es bei diesem Verfahren überhaupt Unterkontonummern
gibt, die weggelassen werden können, und schließlich mit
internen Prüfzifferberechnungen ermitteln, ob die Variante mit
oder ohne Unterkonto eine korrekte Prüfziffer ergibt. (Falls
zufällig beide Varianten eine korrekte Prüfziffer ergeben,
lässt sich die IBAN nicht zweifelsfrei ermitteln; dies kommt
nach unserer Erfahrung aber nur höchst selten vor.)
Falls Sie also irgendwelche "IBAN-Konverter" einsetzen wollen, testen
Sie die Software erst mit den obigen Prüfdaten. Sollten Sie die
erste IBAN-Variante erhalten (mit ...66 am Ende der IBAN), taugt die
Software nichts. (KONTOPRUEF macht es natürlich richtig
— bei KONTOPRUEF-ONLINE erhalten Sie automatisch die richtige
IBAN; für KONTOPRUEF-OFFLINE gibt es ein einfaches
Beispiel eines IBAN-Konverters
in Visual Basic.)
Die Bundesbank veröffentlicht seit Juni 2013
regelmäßig sogenannte
IBAN-Regeln, um derlei
Zweifelsfälle eindeutig entscheiden zu können. Allerdings
kann dieses Dokument die o.a. "Unterkonto-Zweifelsfälle" leider
auch nicht 100%ig entscheiden, so dass man in bestimmten Fällen
ohne eine manuelle Nachbearbeitung trotzdem nicht zurechtkommt.
(Abgesehen davon halte ich den Veröffentlichungstermin
sowieso für mindestens zwei Jahre zu spät – wer SEPA
ernsthaft angegangen ist, ist bis dahin mit seiner Umstellung ohnehin
schon fertig, so dass höchstens noch ein paar Nachzügler
davon profitieren können, die alles bis zur letzten Sekunde
aufgeschoben haben...)
Es ist schon da! Seit November 2010 ist SEPA EU-weit möglich;
Nicht-EU- bzw. Nicht-EURO-Länder haben für die vollständige
Unterstützung noch bis November 2014 Zeit. Ob eine Bank in einem
solchen Land bereits "SEPA-fähig" ist, können Sie z.B. mit
unserer BIC-Prüfung testen.
Der bisherige nationale Zahlungsverkehr (mit Bankleitzahl, Kontonummer,
DTAUS-Dateien etc.) wird am 01.02.2014 eingestellt (mit Ausnahme
bestimmter Lastschriften, die für den normalen geschäftlichen
Zahlungsverkehr jedoch irrelevant sind; hier sind nationale "Verlängerungen" bis
zum 01.02.2016 möglich). Es ist Banken auch freigestellt, von
ihren Kunden, die Verbraucher sind, bis zum 01.02.2016 weiterhin Aufträge
mit Kontonummer und Bankleitzahl anzunehmen und bei der Verarbeitung in
IBAN und BIC zu konvertieren. Welche und wie viele Banken davon Gebrauch
machen werden, ist derzeit noch unbekannt (vermutlich sogar bei den
Banken selbst). Und das gilt nur für Überweisungen
von Verbrauchern! Der Geschäftszahlungsverkehr (insbesondere der
Lastschrifteinzug) muss bis zum 1. Februar 2014
komplett umgestellt sein!
Momentan befinden wir uns also in einer Phase, in der beide Verfahren
parallel nebeneinander verwendet werden können. Dies sollte man
nutzen, um parallel zu bestehenden Infrastrukturen bereits die
nötigen SEPA-Mechanismen aufzubauen, damit keine "harte"
Umstellung an einem bestimmten Tag nötig wird (die nach
unseren Erfahrungen ohnehin meist nicht auf Anhieb funktioniert).
Wir haben von der ersten Anfrage bei den Banken bis zu einer
funktionierenden SEPA-Infrastruktur fast ein halbes Jahr
benötigt! Es ist also nie zu früh, sich darüber
Gedanken zu machen.
Generell:
- SEPA-Aufträge werden nicht mehr als DTAUS-, sondern als XML-
Dateien bei der Bank eingeliefert. Ihre Software, die bisher DTAUS-
Dateien erzeugt hat, muss daher künftig XML-Dateien erzeugen;
und Ihre Software, die bisher die DTAUS-Dateien zur Bank übertragen
hat, muss künftig die XML-Dateien zur Bank übertragen. Das
geht (noch?) nicht bei allen Banken mit HBCI, so dass Sie bei Ihrer Bank
u.U. einen EBICS-Zugang einrichten (und EBICS-fähige Banksoftware
wie z.B. Windata Professional beschaffen) müssen. Falls
Sie schon einen EBICS-Zugang haben, muss dieser für die neuen
SEPA-Auftragsarten (i.d.R. "CCT" für Überweisungen und "CDD"
für Lastschriften) freigeschaltet werden.
- Falls Sie derzeit Kontoauszüge im MT940-Format bei Ihrer
Bank abholen, können Sie das auch weiterhin tun (in den Subfeldern
30 und 31 des Mehrzweckfelds 86 für Bankleitzahl und Kontonummer
des Absenders stehen dann eben BIC und IBAN). Es gibt nun im Rahmen
von SEPA allerdings auch "modernere" Kontoauszüge im XML-Format
namens "camt.053". Diese können Sie bei Ihrer Bank zusätzlich
oder anstatt der MT940-Auszüge bestellen. Wir tun das gerade
und werden Ihnen in Kürze an dieser Stelle über unsere
Erfahrungen damit berichten.
Speziell für Lastschrifteinreicher:
- Die Fristen. Bisher liefern Sie DTAUS-Lastschriftdateien "irgendwann" ein;
Ihre Bank bucht die Lastschriften "baldmöglichst" (z.B. noch
am selben Tag, wenn Sie vor 12 Uhr eingeliefert haben); Sie
erhalten die Summe nach zwei Bankarbeitstagen valutiert; und
beim Kunden wird die Lastschrift nach der "Banklaufzeit" (0 bis
2 Tage später) abgebucht.
Alles Schnee von gestern!
- Eine SEPA-Lastschrift findet an einem genau bestimmten
Buchungstag statt – an diesem Tag steht beim Kunden die Lastschrift
und bei Ihnen die Gutschrift im Kontoauszug. Dieses Datum müssen
Sie im Lastschriftauftrag festlegen und dem Kunden mindestens 14 Tage
vorher mitteilen (diese Frist kann allerdings einzelvertraglich
verkürzt werden und z.B. in der Rechnung angegeben werden:
"Rechnungsbetrag wird am XX.XX.XXXX von Ihrem Konto abgebucht").
- Als nächsten Schritt müssen Sie Ihre Aufträge
aufteilen nach einmaligen/erstmaligen/wiederholten/letzten Lastschriften
(also ob Sie von diesem Konto dieses Kunden erstmalig
abbuchen oder schon einmal abgebucht haben oder dies nie wieder tun
werden etc.). Für die ersten beiden Varianten gilt eine Einreichungsfrist
von fünf Bankarbeitstagen (Ihre Bank kann eine noch längere
Frist vorschreiben), für die letzten beiden eine Frist von zwei
Bankarbeitstagen (Ihre Bank kann eine längere Frist vorschreiben).
- Das bedeutet: Sie müssen sich künftig merken, von welchem
Konto welches Kunden Sie bereits abgebucht haben (zumindest wenn Sie
aus der verkürzten Frist bei wiederholten Lastschriften, z.B.
bei Abonnements, profitieren wollen und nicht alle Lastschriften
grundsätzlich als "einmalig" einliefern).
- Allzufrüh dürfen Sie aber auch wieder nicht einliefern:
Je nach Bank frühestens 14 oder 30 (diesmal Kalender-, nicht
Bankarbeits-!)Tage vor dem Buchungsdatum. Je nach Lage von Wochenenden
und Feiertagen kann das "Einlieferungszeitfenster" also verflixt
kurz sein!
- Der Einzug wird Ihnen – je nach Bank – nach null,
zwei oder gar fünf Bankarbeitstagen nach dem Buchungsdatum
valutiert; da gibt es derzeit noch einen ziemlichen Wildwuchs
(bisher wurden DTAUS-Einzüge i.d.R. stets nach zwei
Bankarbeitstagen valutiert, unabhängig von der jeweiligen
Bank).
Wenn Ihnen also z.B. Ihre Bank für erst- oder einmalige Lastschriften
eine Einlieferung "sechs Bankarbeitstage vorher, bis 12 Uhr"
vorschreibt, Sie das Geld erst fünf Bankarbeitstage nach dem
Buchungsdatum valutiert bekommen und dann noch ein paar Wochenenden
und/oder Feiertage wie Weihnachten oder Ostern dazwischen liegen,
kann es von der Kundenbestellung (z.B. in Ihrem Online-Shop) bis
zur Valutierung auf Ihrem Konto fast drei Wochen dauern!
Sie sollten sich also fürs "SEPA-Zeitalter" frühzeitig
eine geeignete "Liquiditätsstrategie" einfallen lassen...
- Seit November 2013 gibt es eine sogenannte "COR1"-Lastschrift,
bei der die Einlieferungszeit "offiziell" auf einen Bankarbeitstag
verkürzt ist (die meisten Banken fordern jedoch zwei)
Tage. Damit das funktioniert, müssen allerdings beide
Banken mitspielen (die des Gläubigers und die des
Schuldners), was in Deutschland aber für alle Banken
zutrifft. COR1-Lastschriften gibt es vereinzelt auch bei ausländischen
Banken; allerdings konnte man sie zumindest bei ihrer Einführung
nicht von Deutschland aus einziehen. Ob das inzwischen funktioniert,
ist unbekannt; versuchen Sie es bei Bedarf also lieber erst einmal
mit einer kleinen bzw. unwichtigen Testlastschrift (oder bleiben
Sie einfach gleich bei der Basislastschrift – die klappt
immer und überall).
- Eine Einzugsermächtigung für SEPA heißt "Mandat".
Bestehende – schriftlich vorliegende! – Einzugsermächtigungen
können seit dem 09.07.2012 als SEPA-Mandat
übernommen werden. Im Prinzip können Sie also Ihren
Kundendatenbestand selbst konvertieren; beachten Sie jedoch die Hinweise
weiter oben bezüglich möglicher Unterkontonummern!
Außerdem müssen Sie ihre Kunden bei einer solchen
Mandatsübernahme in Textform über die Umstellung unterrichten
(also z.B. über die neue Widerspruchsfrist) und dabei auch
gleich Ihre Gläubiger-ID und die verwendete Mandatsreferenz
mitteilen. Das Datum dieser Unterrichtung wird als Datum
des SEPA-Mandats verwendet und muss zwischen dem 09.07.2012 und
mindestens fünf Werktage vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug
liegen.
Der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Im folgenden führen wir
auf, wie wir selbst vorgegangen sind – das muss natürlich nicht
100%ig für Ihr Unternehmen passen, aber Sie bekommen vielleicht ein
Gefühl dafür, wo Sie überall "hinlangen" müssen.
- Sie brauchen eine "Gläubiger-ID" von der
Bundesbank. Das ist eine eindeutige Identifikationsnummer,
die Sie bei jedem Lastschrifteinzug mitschicken müssen. Beantragen
Sie diese Nummer (kostenlos) am besten jetzt schon – das schadet
nichts, auch wenn Sie mit dem SEPA-Lastschrifteinzug erst später
beginnen. Die Gläubiger-ID muss sowohl schriftlich auf dem SEPA-Mandat
als auch als Datensatz in der XML-Datei enthalten sein.
- Passen Sie Ihre Kundendatenbanken an. Entweder Sie führen
zusätzliche Felder für IBAN und BIC ein, oder Sie erweitern
das Bankleitzahlfeld von 8 auf 11 Stellen und das Kontonummernfeld
von 10 auf 34 Stellen (deutsche IBAN sind zwar nur 22 Stellen
lang, aber man weiß ja nie, aus welchem Land man eines Tages
Kunden haben wird). Beachten Sie auch, daß in IBAN und BIC
neben Ziffern stets (Groß-)Buchstaben enthalten sind!
- Und weil wir gerade bei Ihrer Kundendatenbank sind: Legen Sie auch
gleich ein neues Feld "Datum des SEPA-Mandats" an. Sie müssen nämlich
bei jeder SEPA-Lastschrift mitschicken, wann der Kunde sein Mandat
(also die "SEPA-Einzugsermächtigung") unterschrieben hat
bzw. wann Sie den Kunden bei einer bestehenden Einzugsermächtigung
über die SEPA-Umstellung unterrichtet haben (s.o.).
- Wenn Sie von der kürzeren Einlieferungsfrist bei wiederholten
bzw. letzten Lastschriften profitieren wollen, legen Sie auch gleich
eine neue Datenbanktabelle an, in der Sie sich für jeden Kunden
merken, von welchem Konto (IBAN/BIC) Sie bereits abgebucht haben,
damit Sie in künftigen Lastschriften den Typ auf "wiederholt"
setzen können (bzw. bei Kontowechsel die alte IBAN mitschicken
können). Falls Sie KONTOPRUEF-OFFLINE
zum Erzeugen Ihrer SEPA-XML-Lastschriftdateien verwenden (ab Version 3.0
/ April 2011), brauchen Sie sich darum allerdings nicht zu
kümmern, da dies automatisch intern verwaltet wird.
- Formulieren Sie ab sofort alle Einzugsermächtigungen als
"Kombi-Mandat", also mit einer "nationalen" Einzugsermächtigung
für "gleich" und einem SEPA-Mandat für "später". Sie
brauchen dann, wenn Sie eines Tages auf SEPA-Lastschriften umstellen,
Ihre Kunden lediglich per Massendrucksache von der Umstellung
unterrichten (das gilt natürlich hauptsächlich
für regelmäße Zahlungen wie z.B. Abonnements).
Ein Muster für ein Kombi-Mandat finden Sie z.B.
hier. Solange Sie noch "national" abbuchen,
können Sie Bankleitzahl und Kontonummer aus der (deutschen)
IBAN entnehmen (BLZ = 5. bis 12. Ziffer der IBAN, Konto = 13. bis
22. Ziffer, BIC brauchen Sie nicht).
- Wenn Sie KONTOPRUEF zur Prüfung Ihrer Kundenbankverbindungen
benutzen, müssen Sie irgendwann "TestBlzKto" auf "TestIbanBic"
umstellen bzw. bei der Online-Abfrage die Parameter "iban" und "bic"
statt "kto" und "blz" senden. Während der Übergangszeit
können Sie Ihren
Kunden auch beide Eingabevarianten (also BLZ/KTO und IBAN/BIC) anbieten.
- Bei jeder Lastschrift müssen Sie eine "Mandatsreferenz" angeben,
die mit der Referenz auf dem SEPA-Mandat korrespondiert. Bei wiederholten
Lastschriften (z.B. Abonnements) verwenden wir "K" und die Kundennummer
(also z.B. Mandatsreferenz "K1234" für Kunde 1234). Die Mandatsreferenz
muss dem Kunden vor der Lastschrift mitgeteilt werden (z.B. indem er
ein nur für ihn vorkonfiguriertes SEPA-Mandat unterschreibt, in dem
die Mandatsreferenz enthalten ist; oder die Mandatsreferenz wird erst
später, z.B. in der Rechnung, mitgeteilt, falls ein "neutrales"
SEPA-Mandatsformular verwendet wird).
- Während dieser ganzen technischen Umstellungen können
Sie schon einmal bei Ihrer Bank vorsprechen und sich nach der SEPA-
Einlieferung erkundigen. Mit EBICS geht das bei allen Banken;
bei manchen auch mit HBCI. Sie werden einen Berg voll Formulare
zugeschickt bekommen, den Sie unterschreiben müssen; da sich
Ihr zuständiger Bankmensch mit dem ganzen Kram i.d.R. auch
nicht auskennt, korrigieren Sie ggf. die vorausgefüllten Felder,
unterschreiben Sie alles und schicken Sie die Unterlagen an Ihre
Bank zurück.
- Parallel dazu müssen Sie an zwei "Softwareschrauben" drehen: Die
Software, die bisher Ihre DTAUS-Dateien erzeugt hat, muss künftig
XML-Dateien erzeugen. Das können Sie auch selbst machen (siehe
Anhang 2 in den Datenformatspezifikationen);
ab Version 3.0 (seit April 2011) kann auch
KONTOPRUEF-OFFLINE SEPA-XML-Dateien erzeugen (wie momentan die
DTAUS-Funktionen). Auch das Drama mit den erstmaligen/wiederholten
Lastschriften ("habe ich bei diesem Kunden schon einmal abgebucht,
und wenn ja, von welcher IBAN?") wird dann von KONTOPRUEF-OFFLINE
erledigt (mit Hilfe einer "Mini-Datenbank", in der die jeweils
letzte Lastschrift für jeden Kunden gespeichert wird).
Und dann brauchen Sie noch eine Banking-Software, die diese XML-Dateien
mit EBICS (oder ggf. HBCI, falls Ihre Bank das unterstützt) zur
Bank überträgt. Wir verwenden dazu Windata Professional.
- Wenn Sie dann XML-Dateien erzeugen können, eine Software
zum Transfer haben und Ihre Bank Sie freigeschaltet hat, versuchen
Sie Ihre erste Testlastschrift am besten auf Ihr Privatkonto (und
nicht auf einen realen Kunden). Denn beim ersten Ausprobieren geht
immer irgendetwas schief: Entweder haben Sie die Fristen falsch
berechnet; Ihre Bank hat irgendwo vergessen, ein Häkchen zur
SEPA-Freischaltung zu setzen; in irgendwelchen Datenfeldern befinden
sich unzulässige Sonderzeichen; oder die XML-Datei an sich hat
einen falschen Aufbau... (letzteres können Sie z.B. mit dem
SEPA XML Checker der Sparkassen prüfen;
die kostenlose Demo-Version für XML-Dateien bis 5 KB
wurde leider kürzlich entfernt – vielleicht aufgrund
zu vieler Downloads per Link von dieser Website...?! Oder Sie
nutzen den Online-Formatprüfer der Volksbanken-Raiffeisenbanken).
- Und wenn schließlich alles funktioniert, schicken Sie Ihren
Kunden, die ein "Kombi-Mandat" (s.o.) unterschrieben haben, die
Mitteilung, dass Sie jetzt auf SEPA-Lastschrifteinzug umstellen.
Fertig! – Einfach, nicht wahr? :-)
Falls Sie Bedarf nach Dienstleistungen und/oder Software im
SEPA-Bereich haben, fragen
Sie uns – vielleicht können wir Ihnen weiterhelfen!
Aktuelle IBI-Umfrage Januar 2014
SEPA auf zahlungsverkehrsfragen.de,
speziell SEPA-Umstellungstermin
SEPA in der Wikipedia
SEPA bei der Deutschen Bundesbank, dort auch
www.sepadeutschland.de
SEPA im eCommerce Leitfaden (als
PDF,
dort Kapitel 7.3)
Umfassender Leitfaden zur SEPA-Migration der Deutschen Bank
Newsletter
der HypoVereinsbank zur SEPA-Umstellung
Postbank-Newsletter Februar 2013 für Privatkunden
und Geschäftskunden
Postbank:
SEPA-Hintergrund für Firmenkunden (Firmenkunden-Magazin der Postbank, Ausgabe 02/2012)
Postbank:
SEPA-Geschäftskunden-Info (Newsletter vom 19.11.2012: Der Countdown läuft)
Jeweils aktueller Newsletter
von Michael Buschkühl
SEPA-Checkliste von ibi research
an der Universität Regensburg
FAZ-Artikel vom 23.11.2012
FAQ
der Deutschen Kreditwirtschaft vom 25.02.2013
SEPA-Leitfaden
des BITKOM
Bankenverband 4/2013: SEPA – der Countdown läuft
eBusiness-Lotse Ostbayern: Checkliste zur SEPA-Einführung Mai 2013
Die 20 größten SEPA-Irrtümer
Use of the SEPA mark is under licence from the European Payments Council
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